Überschriften wie „Zurück zur Stechuhr?” lesen Arbeitgeber in letzter Zeit häufiger. Bereits im September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil (1ABR 22/21), dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Damit sollen die EuGH-Vorgaben von 2019 zur Einführung einer „objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung” in deutschem Recht umgesetzt werden. Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten, die verpflichtende Arbeitszeiterfassung mit unserer TimeTracking App für Salesforce umzusetzen.